Eine ordentliche Kündigung ist zum Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.
D.h. die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Quartalsende in Schriftform bei der Ballettschule Janyska vorliegen.
Kündigungsfrist endet zum: 31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.
Schriftliche Kündigung bis spätestens: letzter Tag vom Februar / 31.05./ 31.08. / 30.11.
Sie erhalten nach Prüfung ihrer Kündigung zeitnah eine Bestätigung der Ballettschule Janyska.
Erst dann ist die Kündigung rechtswirksam.
Angaben Erziehungsberechtigte/r bzw. Antragssteller/in:
zum oben genannten Termin, den Vertrag mit der Ballettschule Janyska und widerrufe die Einzugsermächtigung.