top of page
Vertragskündigung

Eine ordentliche Kündigung ist zum Quartalsende unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.

D.h. die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Quartalsende in Schriftform bei der Ballettschule Janyska vorliegen.

 Kündigungsfrist endet zum: 31.3. / 30.6. / 30.9. / 31.12.  

Schriftliche Kündigung  bis spätestens:  letzter Tag vom Februar / 31.05./ 31.08. / 30.11.

Sie erhalten nach Prüfung ihrer Kündigung zeitnah eine Bestätigung der Ballettschule Janyska. 

Erst dann ist die Kündigung rechtswirksam.

logo_ballettschule_janyska_300px_0.png

Angaben Schüler/in: 

Angaben Erziehungsberechtigte/r bzw. Antragssteller/in:

Derzeitige: 

zum oben genannten Termin, den Vertrag mit der Ballettschule Janyska und widerrufe die Einzugsermächtigung.

Vielen Dank!

bottom of page